Der digitale Produktpass (Digital Product Passport, DPP) ist ein zentrales Instrument der europäischen Ökodesign-Verordnung. Er soll Informationen zu Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Rechtskonformität eines Produkts elektronisch zugänglich machen, für Unternehmen, Verbraucher und Behörden. Für Werkstoffe wie Stahl und Aluminium ist er besonders relevant, weil die Kommission diese Produkte vorrangig behandelt.
Rechtsgrundlage: die ESPR
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR). Sie ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft und ersetzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Anders als die Richtlinie gilt sie nicht nur für energieverbrauchsrelevante, sondern für nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Markt, mit Ausnahmen wie Lebensmitteln, Futtermitteln und Arzneimitteln.
Die ESPR definiert den digitalen Produktpass als Datensatz zu einem Produkt, der die im jeweiligen delegierten Rechtsakt festgelegten Informationen enthält und über einen Datenträger elektronisch zugänglich ist. Datenträger kann zum Beispiel ein Barcode oder ein zweidimensionaler Code sein. Eine eindeutige Produktkennung verweist auf den Pass.
Welche Informationen der Produktpass enthält
Welche Daten konkret in den Pass gehören, legt die Kommission für jede Produktgruppe in einem eigenen delegierten Rechtsakt fest. Nach Angaben der Kommission können das zum Beispiel sein:
- technische Leistung des Produkts
- Werkstoffe und ihre Herkunft
- Reparaturen
- Recyclingfähigkeit
- Umweltauswirkungen über den Lebenszyklus
Die Informationsanforderungen der ESPR können außerdem Angaben zu einem CO₂-Fußabdruck oder Umweltfußabdruck des Produkts umfassen. Darüber hinaus sieht die Verordnung ein Register der Kommission vor, in dem mindestens die eindeutigen Kennungen gespeichert werden; die ESPR verlangte, dass es bis zum 19. Juli 2026 eingerichtet wird. Die Kommission hat das Register am 20. Juli 2026 zusammen mit einer Testumgebung in Betrieb genommen. Die Einzelheiten regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 vom 16. Juli 2026, die seit dem 6. August 2026 in Kraft ist. Eine Registrierung durch Unternehmen wird erst mit den Rechtsakten für die jeweilige Produktgruppe erforderlich; als erste Frist nennt die Kommission den 18. Februar 2027 für bestimmte große Batterien.
Zeitplan: was offiziell feststeht
Die ESPR selbst enthält keinen einheitlichen Termin, ab dem der digitale Produktpass für alle Produkte gilt. Die Pflicht entsteht erst mit den produktspezifischen delegierten Rechtsakten. Diese gelten nach Artikel 4 der Verordnung frühestens 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten, in hinreichend begründeten Ausnahmefällen auch früher.
Im Arbeitsplan 2025–2030 vom 16. April 2025 (COM(2025) 187) führt die Kommission Eisen und Stahl sowie Aluminium als Zwischenprodukte auf. Als voraussichtliches Jahr der Annahme der Maßnahmen nennt sie für Eisen und Stahl 2026 und für Aluminium 2027. Das sind Planungsangaben zur Annahme, nicht die Daten, ab denen Pflichten gelten.
Stand Eisen und Stahl (10.10.2026): Die Kommission bereitet den delegierten Rechtsakt für Eisen und Stahl vor. Die Rückmeldefrist zur Initiative „Ecodesign requirements for iron and steel products“ im Portal „Ihre Meinung zählt“ lief vom 20. Mai bis 12. August 2026 und ist abgeschlossen. Als indikativen Zeitraum für die Annahme nennt die Kommission inzwischen das vierte Quartal 2026. Ein Entwurf des Rechtsakts ist bisher nicht veröffentlicht.
Häufig wird für den Produktpass das Jahr 2027 genannt. Dieses Datum stammt aus einer anderen Verordnung: Nach der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 für bestimmte Batterien, darunter Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh.
Produkt-CO₂-Fußabdruck (PCF)
Der Product Carbon Footprint (PCF) beziffert die Treibhausgasemissionen eines Produkts über seinen Lebenszyklus oder einen festgelegten Teil davon. Anforderungen und Leitlinien zur Quantifizierung beschreibt die Norm ISO 14067. Für Werkstoffe hängt der PCF von Herstellroute, Energieträgern und Vormaterial ab. Deshalb muss er zusammen mit Werkstoff, Charge und Lieferant verwaltet werden, wenn er später in Bauteil- oder Produktwerte einfließen soll.
Werkstoffzeugnis 3.1: Prüfbescheinigungen nach EN 10204
Für metallische Erzeugnisse regelt die EN 10204 die Arten von Prüfbescheinigungen, umgangssprachlich oft Werkstoffzeugnisse genannt:
| Typ | Bezeichnung | Inhalt | Bestätigt durch |
|---|---|---|---|
| 2.1 | Werksbescheinigung | Übereinstimmung mit der Bestellung, ohne Prüfergebnisse | Hersteller |
| 2.2 | Werkszeugnis | Übereinstimmung mit Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung | Hersteller |
| 3.1 | Abnahmeprüfzeugnis 3.1 | Übereinstimmung mit Ergebnissen spezifischer Prüfung | von der Fertigung unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers |
| 3.2 | Abnahmeprüfzeugnis 3.2 | wie 3.1 | zusätzlich Abnahmebeauftragter des Bestellers oder nach amtlichen Vorschriften |
Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 enthält also Prüfergebnisse, die zur gelieferten Ware gehören. Diese Werte sind ein Beispiel für Werkstoffdaten, die in der Lieferkette digital weitergegeben werden können, statt als PDF abgetippt zu werden.
Im Alltag sind auch ältere Bezeichnungen noch verbreitet: Das heutige Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ersetzt das Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B der früheren Ausgabe DIN EN 10204:1995-08. Außerdem ist das Werkszeugnis 2.2 etwas anderes als ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1: Es enthält nur Ergebnisse nichtspezifischer Prüfung und wird vom Hersteller ohne unabhängigen Abnahmebeauftragten bestätigt.
Standards für den digitalen Austausch
- VDA 231-301 definiert ein JSON-Schema für Bemusterungs- und Prüfinformationen entlang der Lieferkette. Es ist offen auf GitHub veröffentlicht und modular aufgebaut. Dort gibt es unter anderem spezifische Unterschemata für Prüfbescheinigungen nach EN 10204 einschließlich Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und für Stoffdeklarationen.
- DIN SPEC 9012 beschreibt den Austausch von Konformitätsdaten in maschinenlesbarer Form (elektronisches Konformitätszertifikat).
Solche Standards schaffen keine DPP-Pflicht, machen aber Daten verfügbar, die ein Produktpass später braucht: Zusammensetzung, Prüfergebnisse, Stoffdaten und Herkunft.
Was Unternehmen jetzt vorbereiten können
Ein Produktpass ist nur so gut wie die Daten dahinter. Unternehmen, die Zusammensetzung, Prüfbescheinigungen, Stoffdeklarationen und PCF schon heute strukturiert und mit Herkunft verwalten, können künftige Anforderungen leichter erfüllen. Wie das zusammenhängt, beschreibt der Beitrag zum Werkstoffdatenmanagement und der Artikel zur Enterprise Materials Integration.
Matplus unterstützt das mit Matplus EDA®, das Stoffdeklarationen, CO₂-Bilanzen und den digitalen Produktpass als Anwendungsfelder adressiert, mit EDA DX für Prüfzertifikate nach DIN SPEC 9012 und mit dem Import und Export im VDA-231-301-Format. Den Austausch mit MatliX stellt Matplus im MatliX-Kundenworkshop vor.
Kontakt aufnehmen